
Schottener Soziale Dienste
gemeinnützige GmbH
Vogelsbergstraße 212
63679 Schotten
Tel.(06044)6009-0
Fax (06044)4394
www.schotten-sozial.de
Email: info@schotten-sozial.de
"Kinder (Menschen) mit spezifischen Syndromen sind nicht defekt. Sie müssen nicht erst "normalisiert" werden, um sich die soziale Integration in unserer Gesellschaft zu verdienen. Es gilt, uns auf ihre Besonderheiten einzustellen und sie als Partner in einer lebendigen Beziehung miteinander anzunehmen"
Sarimski
Die Wohnheime der Schottener Soziale Dienste nehmen Menschen auf mit geistiger Behinderung manchmal gekoppelt mit Anfallsleiden, Menschen mit seelischer Behinderung, Menschen mit Mehrfachproblematik und Menschen mit Verhaltensstörungen der Hilfebedarfsgruppen II bis V. Oftmals gehen die genannten Beeinträchtigungen/Störungen fließend ineinander über.
Beim Personenkreis der geistig behinderten Menschen kann nur von einer relativ einheitlichen Gruppe gesprochen werden, wenn man sich am Erscheinungsbild der Behinderung und nicht an den vielfältigen Ursachen orientiert. Die Ausprägungsgrade umfassen jedoch eine große Spannweite.
Geistig behinderte Menschen sind in der Regel zu einer selbständigen Lebensführung nicht in der Lage und brauchen dem Behinderungsgrad angepasste permanente Betreuung und Hilfestellung. Es ist unser Förderungsziel, die Betreuung auf ein möglichst geringes Maß zu reduzieren, d.h. den Behinderten zur für ihn optimalen Selbständigkeit hinzuführen, auch wenn dies eventuell nur in kleinen Teilbereichen möglich ist.
Hier muss betont werden, dass auch behinderte Menschen einzelne Begabung en haben, die als besondere Eigenschaften, Ausdruck ihrer Individualität sind. Wir bemühen uns, für solche Begabungen den Blick zu schaffen, sie zu erkennen und ihnen zur Entfaltung zu verhelfen.
Bei Verhaltensstörungen, die wir bei unserer Klientel sehr oft finden, handelt es sich um "tief verwurzelte, anhaltende Verhaltensmuster" die sich in starren Reaktionen auf unterschiedliche persönliche und soziale Lebenslagen zeigen. Dabei findet man meist im Vergleich zum Durchschnitt der Bevölkerung deutliche Abweichungen im Wahrnehmen, Denken, Fühlen und in Beziehungen zu anderen. Solche Verhaltensmuster sind meistens stabil und beziehen sich auf vielfältige Bereiche des Verhaltens und der psychischen Funktionen. Häufig gehen sie mit persönlichem Leiden und gestörter sozialer Funktionsfähigkeit einher. Sie beginnen in der Kindheit oder Adoleszenz und dauern im Erwachsenenalter an. Mit fortschreitendem Alter ist oft eine Abschwächung der Merkmalzentrierung festzustellen.
Eine seelische Behinderung kann Störungen beinhalten, die im Ansatz dem gleichen, was auch gesunde Menschen kennen, wie z.B. Angst oder Antriebsschwäche. Der Unterschied besteht jedoch darin, dass der Gesunde sich dagegen wehren oder einen Ausweg suchen kann, "der psychisch Behinderte dagegen nicht. Die Angst (...) ist eben nicht mehr handhabbar, nicht der Mensch hat Angst, sondern die Angst hat den Menschen" (Cordes). Da der Intellekt nicht zerstört ist, sind Fähigkeiten, Fertigkeiten und Erlerntes prinzipiell vorhanden, können aber wegen der psychischen Störung nicht ausgeführt werden. Dazu kommt noch, dass Rationales und Emotionales oft nicht mehr miteinander harmonieren, veränderte Lebensumstände akzeptiert werden müssen und aus der Krankheit der Psychose, Angst resultiert, den Anforderungen der Umwelt nicht mehr gerecht werden zu können.
Menschen, die nicht nur unter einer Störung zu leiden haben, sondern bei denen sich mindestens zwei Störungen gleichzeitig zeigen, erhalten Doppel- oder Mehrfachdiagnosen. Durch die Einführung des ICD-10 hat mit der deskriptiven Psychopathologie ein Paradigmenwechsel stattgefunden, der das Komorbiditätsprinzip zulässt. Krausz (1994) berichtet von einer Untersuchung, wonach "74% der stationären psychiatrischen Patienten einen schädlichen Gebrauch psychotroper Substanz in der Vorgeschichte hatten" und fast die Hälfte der stationär behandlungsbedürftigen schizophrenen Menschen psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen nach ICD-10 aufweisen.
Im Hinblick auf Mehrfachproblematik ist noch anzumerken, dass "eine Intelligenzminderung (...) allein oder zusammen mit einer anderen psychischen oder körperlichen Störung" (Dilling, Mombour und Schmidt, 1991) auftreten kann.